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BBKM Nr. 1 vom Seite 5

Beschäftigung freier Mitarbeiter in der Steuerberatung

Neue Möglichkeiten nach der Änderung der Berufsordnung

von Michael v. Schubert, Bonn

Arbeitnehmer fest anzustellen, ist insbesondere für kleine und mittlere Steuerberatungskanzleien mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden. Je kleiner eine Steuerberatungskanzlei ist, desto schwieriger kann sie die typischen Arbeitgeberrisiken wie Krankheit, Schwangerschaft, Vollauslastung etc. auffangen. Eine am in Kraft getretene Änderung der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB), mit der das Verbot der Beschäftigung von freien Mitarbeitern, die nicht selbst zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, aufgehoben worden ist, eröffnet nun Steuerberatern die Möglichkeit zur Expansion ohne einen teuren Personalapparat.

Wollen Steuerberater nicht nur Einkommensteuererklärungen fertigen, sondern Unternehmen neben Jahresabschlüssen auch die Erledigung der gesamten laufenden Buchhaltung und der Lohnabrechnungen anbieten, sind sie regelmäßig auf die Mitarbeit von Buchhaltern, Bilanzbuchhaltern und Steuerfachgehilfen angewiesen. Größere Steuerberatungsgesellschaften beschäftigen hierzu typischerweise zahlreiche Angestellte.

„Einzelkämpfer” konnten Unternehmen bislang nur dann steuerlich begleiten, wenn die Mandanten die laufende Buchhaltung selbst erledigen konnten oder damit selbs...