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Einkommensteuer; | Veräußerung von Anteilen an einem Grundstück an mehrere Erwerber als gewerblicher Grundstückshandel (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
Nach dem liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn jemand ein Grundstück erwirbt, es noch am selben Tag den von einer Bauträgergesellschaft zu benennenden Personen zum Kauf anbietet und die zwölf von der Bauträgergesellschaft benannten Personen (Bauherren) das Grundstück später zu unterschiedlichen Bruchteilen erwerben.