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OLG Düsseldorf 11.07.2005 I-9 U 193/04, NWB 2/2006 S. 15

Übergabevertrag | Beteiligung an Heimpflegekosten bei Übergabevertrag mit Pflegeverpflichtung

Wurde unter Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts in einem Grundstücks-Übergabevertrag als Gegenleistung „Wartung und Pflege in gesunden und kranken Tagen” geschuldet, so treten bei einem notwendig gewordenen Heimaufenthalt des Begünstigten an die Stelle dieser in natura nicht mehr zu erbringenden Leistungen entsprechende Zahlungsverpflichtungen, die sich insoweit allenfalls an die hierdurch ersparten Aufwendungen orientieren. Dazu gehören neben Sachkosten auch die „Zeitkosten”, die für die Wartung und Pflege hätten aufgewendet werden müssen, auch wenn dies in der Freizeit geschehen würde. Das OLG Düsseldorf hat vor diesem Hintergrund in seinem Urteil v. - I-9 U 193/04 (RNotZ 2005 S. 485) und unter Orientierung an der Pflegestufe I insoweit einen Zeitaufwand von 90 Minuten täglich und 45

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