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KSR Nr. 1 vom Seite 8

Unentgeltliche Übertragung einer wesentlichen Beteiligung unter Nutzungsvorbehalt

Spätere entgeltliche Ablösung des Nutzungsrechts als rückwirkendes Ereignis?

Werner Becker, Dipl.-Finanzwirt, Namborn

Die Übertragung einer wesentlichen Beteiligung unter dem Vorbehalt eines lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauchsrechts im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist keine Veräußerung i. S. von § 17 Abs. 1 EStG. Wird das Nießbrauchsrecht später entgeltlich abgelöst, stellt dieser Vorgang nach Ansicht des BFH nur dann ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar, wenn der Rechtsgrund für die Zahlung bereits im Vertrag über die vorweggenommene Erbfolge angelegt war.

Der Streitfall

Der Kläger übertrug 1995 eine im Privatvermögen gehaltene wesentliche Beteiligung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf seine Kinder. Dabei behielt er sich ein lebenslanges unentgeltliches Nießbrauchsrecht vor. Im Jahr 1997 verzichtete er auf das Nießbrauchsrecht und erhielt hierfür eine Abstandszahlung. Nachdem das Finanzamt von diesem Vorgang erfahren hatte, änderte es den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid 1995 nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und rechnete dem Kläger einen Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG zu.

Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Die unentgeltliche, unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs erfolgte Übertragung der Anteile stellt keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG dar. Das vor...

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