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BFH VII B 100/05, NWB direkt 1/2006 S. 10

Abrechnungsbescheid

Eine Aufrechnung ist unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist. Dieses Aufrechnungsverbot gilt auch für Steuervergütungen. Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht für jedes Jahr des Förderzeitraums neu; der Anspruch besteht nur für die Kalenderjahre, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Eine Aufrechnung der Zulage, die für ein Jahr nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ansteht, mit Steuerforderungen aus Zeiten vor der Insolvenz ist unzulässig.

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