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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 157/00

Gesetze: AO 1977 § 129, AO 1977 § 367 Abs. 2 S. 1

Vorangegangener Abschluss eines Einspruchsverfahrens hindert nicht die Anwendung von § 129 AO

Leitsatz

Eine offenbare Unrichtigkeit wird nicht dadurch zu einem die Änderung nach § 129 AO ausschließenden Rechtsfehler, dass ihre Berichtigung im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen den die offenbare Unrichtigkeit enthaltenden Steuerbescheid unterblieben ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 431 Nr. 7
TAAAB-73431

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.05.2005 - 4 K 157/00

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