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FG Köln Urteil v. - 13 K 4261/00 EFG 2006 S. 230 Nr. 4

Gesetze: AO § 157 Abs. 1 Satz 2, AO § 119 Abs. 1

Verfahren:

Nichtigkeit eines Bescheids an den Rechtsvorgänger

Leitsatz

1. Ein Körperschaftsteuerbescheid ist nach einer Verschmelzung an den Rechtsnachfolger zu richten.

2. Eine Wirksamkeit ist im Falle der Zustellung an den Rechtsvorgänger allenfalls mit dem Zusatz "zu Händen des Rechtsnachfolgers" gegeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2006 S. 93 Nr. 4
DStRE 2006 S. 115 Nr. 2
EFG 2006 S. 230 Nr. 4
KÖSDI 2006 S. 14967 Nr. 2
SAAAB-72990

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FG Köln, Urteil v. 23.06.2004 - 13 K 4261/00

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