E. Assmann, A. Burhoff

Besteuerung des Hotel- und Gaststättengewerbes

4. Aufl. 2005

ISBN der Online-Version: 3-482-55061-1
ISBN der gedruckten Version: 3-482-45094-3

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Besteuerung des Hotel- und Gaststättengewerbes (4. Auflage)

Abschnitt A: Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe im Allgemeinen

1. Branchenspektrum, rechtliche Hinweise

Literatur: Vahle, Gaststättenrecht, .

a) Begriff und Bedeutung Spektrum „Gaststättengewerbe”

1 Hotel- und Gaststättenbetriebe gehören zum Dienstleistungsgewerbe und sind traditionell mittelständisch strukturiert. Der Begriff im Rechtssinne ist in § 1 Gaststättengesetz (GastG) definiert. Zum Branchenspektrum zählen die Schank-, Speisewirtschaften (Restaurants), Kantinen, Caterer, Bars, Diskotheken, Eisdielen, Imbisshallen, Trinkhallen, Cafés, Autobahnraststätten, Bahnhofsgastronomie, Beherbergungsbetriebe sowie alle Mischformen und Spezialbetriebe. Zunehmend ist die Bedeutung der Handelsgastronomie der Warenhäuser und Supermärkte, der Erlebnisgastronomie, der im „Franchising” systematisierten Betriebe (Systemgastronomie), der „Fast-food-Gastronomie” und der ebenfalls im Franchising operierenden Hotellerie (Markenhotellerie). 2003 wies die größte deutsche Schnellimbisskette McDonald’s Deutschland Inc. München 1 244 Betriebe mit einem Netto-Umsatz von 2 270 Mio. € auf.

b) Rechtsgrundlagen

2 Das Gaststättenrecht ist als gewerbliches Sonderrecht im Gaststättengesetz (GastG) vom in der am zuletzt geänderten Fassung (BGBl 1998 I 3418) bu...

Besteuerung des Hotel- und Gaststättengewerbes

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