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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 628/04

Gesetze: EStG § 8 Abs. 1EStG § 11 Abs. 1EStG § 19 Abs. 1DBA Portugal Art. 15DBA Portugal Art 18

Zuflusszeitpunkt bei der Gewährung von Aktienoptionsrechten

Leitsatz

1. Der geldwerte Vorteil im Zusammenhang mit der Ausübung von Aktienoptionsrechten fließt erst im Zeitpunkt der Ausübung der Optionen und nicht bereits im Zeitpunkt der Einräumung oder erstmaligen Ausübbarkeit zu.

2. Bei Einräumung eines Aktienoptionsrechts im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist als Arbeitslohn nicht der Wert des Optionsrechts bei dessen Gewährung, sondern die Differenz zwischen Kurswert und Übernahmepreis bei Ausübung der Optionen, somit der Ausübungsgewinn, anzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAB-72204

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 07.07.2005 - 13 K 628/04

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