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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 2558/04 E EFG 2006 S. 110 Nr. 2

Gesetze: EStG § 17, GmbHG § 32a

Das zivilrechtliche Sanierungsprivileg des § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG hindert nicht die Annahme, eine Darlehensgewährung sei durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst

Leitsatz

Erwirbt ein Steuerpflichtiger zum Zweck der Überwindung der Krise einer GmbH erstmals Anteile der Gesellschaft und gewährt dieser Darlehen, so ändert der Ausschluss der Eigenkapitalersatzregeln durch das zivilrechtliche Sanierungsprivileg in steuerlicher Hinsicht nichts an der Veranlassung der Darlehensgewährung durch das Gesellschaftsverhältnis und der daran geknüpften Rechtsfolge der Erhöhung der Anschaffungskosten der Beteiligung bei Ausfall der Forderung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 914 Nr. 15
EFG 2006 S. 110 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2006 S. 361
AAAAB-72192

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.10.2005 - 11 K 2558/04 E

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