Bayerisches Landesamt für Steuern

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Kaufpreis auch dann, wenn der Verkauf erst 3 Jahre nach dem Besteuerungszeitraum erfolgte

Bezug: BStBl 2004 II Nr. 16/17, S. 703

Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines bebauten Grundstücks durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Kaufpreis ist auch dann möglich, wenn der Kauf nicht innerhalb eines Jahres vor oder nach dem maßgeblichen Besteuerungszeitpunk statt gefunden hat, aber die durch zeitlichen Abstand nachlassende Indizwirkung des Kaufpreises für den gemeinen Wert durch ein Gutachten des Gutachterausschusses, wonach der Bodenwert sich nicht geändert hat, und dadurch ausgeglichen wird, dass auch für die § 146 Abs. 2 BewG maßgeblich erzielte Jahresmiete gleich geblieben ist.

Ausführungen dazu sind nachzulesen im BStBl 2004 II Nr. 16/17 S. 703 ff.

Der Steuerpflichtige trägt gemäß § 146 Abs. 7 BewG die Nachweislast für den niedrigeren gemeinen Wert des Grundstücks

, BStBl 2004 II Nr. 7/8, S. 259

Der Nachweis durch Sachverständigengutachten kann regelmäßig nur durch ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken geführt werden.

Bayerisches Landesamt für Steuern v.

Fundstelle(n):
YAAAB-72158