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IWB 23/2005 S. 996

Schweden | Haushaltsgesetz 2006

Am hat das schwedische Parlament den Vorschlägen der Regierung zum Haushalt 2006 in weiten Teilen zugestimmt und folgende Regelungen treten nun zum in Kraft: Im dreistufigen progressiven Einkommensteuertarif für Erwerbseinkommen verbleibt ein steuerbares Ein-kommen bis 306 000 schwedischen Kronen (SEK) steuerfrei, zwischen 306 001 und 460 600 SEK gilt ein Steuersatz von 20 % und darüber hinaus der Spitzensteuersatz von 25 %. Beiträge zur Rentenversicherung sind nun unbegrenzt von der Einkommensteuer- und Grundsteuerschuld abzugsfähig und die Steuerbefreiung für Seeleute nach dem Nordischen Abkommen auf Steuern und Kapital wird bis 2006 verlängert. Einzelunternehmer haben in 2006 oder 2007 für die Dauer von einem Jahr bei Neueinstellungen die Möglichkeit, anstelle ...

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