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IWB 23/2005 S. 996

Litauen | neues Gesetz über die Grundsteuer

Ab 1. 1. 2006 tritt ein neues Gesetz über die Grundsteuer in Kraft. Die Grundsteuer beträgt 1 % des Wertes des Grund und Bodens sowie der Gebäude und ist von inländischen und ausländischen natürlichen und juristischen Personen zu entrichten, die in Litauen Eigentümer von Grundstücken sind. Ausgenommen sind Wohnhäuser sowie landwirtschaftlich genutzte Häuser. Dazu zählen u. a. auch gartenwirtschaftlich betriebene Treibhäuser. Juristische Personen müssen die für das Jahr geltende Steuer in jedem Quartal als Vorsteuer jeweils zu einem Viertelbetrag abführen (siehe Staatsmitteilungen der Republik Litauen, Nr. 76/2005, Pos. 2741).

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