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IWB 23/2005 S. 994

Bulgarien | Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt seit dem  15 % (vorher 19,5 %). Nicht mehr der Körperschaftsteuer unterliegen Telefon- und sonstige Telekommunikationsleistungen, Versicherungsleistungen sowie für EU-Angehörige bestimmte Dividenden, Liquidationsanteile und ähnliche Einkommen. Weitere Steuervergünstigungen sind bei den Abschreibungen insbesondere zur Förderung der Forschung und Entwicklung sowie bei den Spendenleistungen in Kraft getreten. Für Handelsschiffe ab 100 Nettotonnen kann unter bestimmten Bedingungen eine Besteuerung nach der Nettotonnage gewählt werden (s. Amtsblatt der Republik Bulgarien, Nr. 107/2004).

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