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NWB direkt Nr. 50 vom Seite 6

Zum Vorliegen einer festen Betriebsstätte

BFH entscheidet über „ständigen Vertreter”

Andrew Miles

Die in der Praxis immer wieder vorkommende Variante des Angestellten eines Unternehmens im Heimatstaat, der den fremden Staat häufig bereist, sich dort gut auskennt und immer wieder mit dortigen Partnern Geschäfte abschließt, die er nach seiner Rückkehr aus der Heimat abschließend bestätigen lässt, ist bislang noch nicht geregelt. Nun hat der zu diesem Thema entschieden.

Besteuerung bei grenzüberschreitendem Geschäftsbetrieb

Beim grenzüberschreitenden Geschäftsbetrieb stellt sich immer die Frage der Aufteilung des Besteuerungsrechts zwischen den betroffenen Finanzverwaltungen. Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) knüpft in aller Regel an den Begriff der Betriebstätte als feste Einrichtung an, die dem Unternehmen auf Dauer zu dienen bestimmt ist. Dabei sind bestimmte Aktivitäten vorbereitender oder unterstützender Art, wie der Einkauf oder die Werbung, von vornherein ausgenommen. Was von „Dauer” ist, wird nicht explizit geregelt, und die allgemeinen Auffassungen in den verschiedenen Ländern sind durchaus unterschiedlich.

In Deutschland geht der Betriebstättenerlass von einer Mindestdauer von sechs Monate...

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