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BFH 29.09.2005 II R 23/04, NWB 50/2005 S. 405

Grunderwerbsteuer | Zeitpunkt der Verwirklichung beim Grunderwerb durch Umwandlung durch Eintragung ins Handelsregister

Tritt bei Umwandlungen kraft Gesetzes ein Eigentumsübergang an Grundstücken ein, liegt ein Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG vor, der mit der Eintragung der Umwandlung ins Handelsregister verwirklicht ist. Der Umwandlungsvertrag sowie die erforderlichen Zustimmungsbeschlüsse ergeben weder einzeln noch zusammen einen früheren Zeitpunkt der Verwirklichung ( NWB KAAAB-71707).

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