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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 3 K 6894/02 E EFG 2006 S. 39 Nr. 1

Gesetze: EStG § 10EStG § 18EStG § 19EStG § 22 Nr. 4 Satz 4b EStG § 24 Nr. 2LStDV § 1GG Art. 3 Abs. 1

Kein Arbeitnehmer-Versorgungsfreibetrag für Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis bei Pensionszusage aufgrund langjähriger anwaltlicher Beratungstätigkeit

Leitsatz

  1. Einkünfte aufgrund einer Pensionszusage, die einem freiberuflich tätigen Rechtsanwalt im Hinblick auf seine langjährige Nebentätigkeit als Berater eines Wirtschaftsunternehmens erteilt worden ist, können bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht um den Versorgungsfreibetrag für Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis gemindert werden, wenn der Steuerpflichtige nach dem Gesamtbild der Verhältnisse bei dem Versorgungsverpflichteten keine Arbeitnehmerstellung innehatte.

  2. Die unterschiedliche Behandlung von Versorgungsbezügen aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses und aufgrund einer früheren selbständigen Tätigkeit ist durch die unterschiedliche Ausgestaltung der Abzugsmöglichkeiten für Vorsorgeaufwendungen sachlich gerechtfertigt und daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Fundstelle(n):
DB 2006 S. 419 Nr. 8
EFG 2006 S. 39 Nr. 1
UAAAB-71601

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.09.2005 - 3 K 6894/02 E

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