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FG Münster Beschluss v. - 10 K 640/05 S EFG 2006 S. 283 Nr. 4

Gesetze: ArbGG § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst e, GVG § 13, FGO § 33

Finanzgerichtsverfahren:

Streit über die Höhe des vom Arbeitgeber bescheinigten Bruttolohns gehört vor die Arbeitsgerichte

Leitsatz

Streitet sich ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber über die Höhe des bescheinigten Bruttolohns auf der Lohnsteuerbescheinigung, so ist nicht der Finanzrechtsweg, sondern nach § 13 GVG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e ArbGG der Weg zu den Arbeitsgerichten eröffnet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 283 Nr. 4
XAAAB-71558

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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Beschluss v. 04.07.2005 - 10 K 640/05 S

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