Abgrenzung Mitunternehmerschaft zur Arbeitsgemeinschaft und zur Vorgründungsgesellschaft
Leitsatz
1. Zum Begriff des Mitunternehmers i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, insbesondere zu Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko.
2. Ist ein Gesellschaftsvertrag über eine GbR so gefasst, dass die Beteiligten Mitunternehmerinitiative entfalten und ist
ausweislich der vertraglichen Regelungen betreffend Gewinnverteilung, Ausscheiden von Gesellschaftern und Liquidation die
Teilhabe der Gesellschafter am Gewinn und Verlust und an den stillen Reserven des Unternehmens vorgesehen, geht das über eine
bloße Arbeitsgemeinschaft hinaus und indiziert eine Mitunternehmerschaft.
3. Zum Begriff der Vorgründungsgesellschaft.
Fundstelle(n): DAAAB-71556
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.12.2004 - 10 K 130/89
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