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Keine außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 10 Nr. 2 KStG der Vorsteuerbeträge auf betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen
Der (BStBl II 2005 S. 509 = StuB 2005 S. 374) entschieden, dass betrieblich veranlasste Bewirtungskosten unter den allgemeinen Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie zum Vorsteuerabzug berechtigen. Auf das hierzu ergangene (BStBl I S. 816 = StuB 2005 S. 598) wird verwiesen. Die abziehbare Vorsteuer auf angemessene betrieblich veranlasste Bewirtungskosten führt danach zu keinem betrieblichen Aufwand. Unabhängig von der außerbilanziellen Zurechnung der Bewirtungskosten selbst, die den Gewinn nicht mindern dürfen (§ 8 Abs. 1 KStG i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG), ist eine außerbilanzielle Hinzurechnung der Vorsteuer im Rahmen des § 10 Nr. 2 KStG nicht mehr veranlasst.