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BMF 18.11.2005 IV C 4 - S 2282 - 27/05, NWB direkt 49/2005 S. 5

Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder

Auf den , in dem das BVerfG die Einbeziehung von gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Kinds zur Sozialversicherung in die Bemessungsgrundlage für den Jahresgrenzbetrag gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zulasten der unterhaltsverpflichteten Eltern als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz gewertet hat, reagiert nun das BMF für Fälle, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurde. Bei der Prüfung, ob der Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschritten ist, sind bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung von den Einkünften und Bezügen des Kinds abzuziehen. Das Gleiche gilt für die Ermittlung der anrechenbaren Einkünfte nach § 33a Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 2 EStG im Hinblick auf die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversi...

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