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NWB Nr. 49 vom Seite 4107

Riester-Rente – bis Jahresende abschließen und von der staatlichen Förderung für 2005 profitieren

Die Bundesregierung fördert bereits seit dem Jahr 2002 sowohl die betriebliche als auch die private ergänzende Altersvorsorge durch Zulagen und Steuervorteile in erheblichem Umfang. Die staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente) bietet eine breite Produktpalette: Fondssparpläne, Banksparpläne und private Rentenversicherungen. Jeder kann das für die individuelle Situation und jeweilige Risikoneigung passende Produkt wählen. Die Riester-Rente wird auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge angeboten. Die staatlichen Zulagen werden vom Produktanbieter beantragt und seit 2005 ohne weitere Formalitäten für den Anleger automatisch jährlich auf dem Vorsorgevertrag gutgeschrieben.

Wie viel an zusätzlicher Rente mit „Riestern” erreicht werden kann, zeigen die nachfolgenden Beispiele.

Berechnung der Rente/Rate aus einem Riester-Vertrag (volle Förderung 4 v. H.)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Maßgebendes Vorjahreseinkommen
zu Beginn 30 000 €
Altersvorsorgeaufwendungen1)
zu Beginn:

300 (2002) bis 1 200 (ab 2008) €/Jahr
Zusätzliche Rente2)
bei Laufzeit 40 Jahre (seit 2002):
angenommene Kapitalrendite 6 v. H.
angenommene Kapitalrendite 4 v. H.


1 411 €/Monat
810 €/Monat
Zusätzliche Rente2)
bei Laufzeit 37 Jahre (ab 2005):
angen...

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