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NWB Nr. 49 vom Seite 4102

Beiträge zur Unfallversicherung bei Mini-Jobs im Privathaushalt

Die Beschäftigung von privaten Haushaltshilfen wird in Zukunft noch einfacher: Ab dem übernimmt die Mini-Job-Zentrale der Bundesknappschaft bei Mini-Jobs im Privathaushalt auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Der Vorstandsvorsitzende der Bundesknappschaft und der Geschäftsführer des Bundesverbands der Unfallkassen unterzeichneten eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung über die Neuregelung.

Ab dem kommenden Jahr wird die Unfallversicherung in das sog. Haushaltsscheckverfahren integriert. Das heißt, die Beiträge zur Unfallversicherung werden zusammen mit den anderen Abgaben von der Mini-Job-Zentrale eingezogen. Anmeldung und Beitragszahlung erfolgen dann nicht mehr beim jeweiligen Unfallversicherungsträger. Für die Arbeitgeber bedeutet dies eine weitere Vereinfachung bei der Beschäftigung von Mini-Jobbern im Privathaushalt.

Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt ab Januar 2006 einheitlich 1,6 v. H. des Arbeitsentgelts. Er wird zusammen mit den anderen Abgaben zweimal jährlich jeweils zum 15. Januar und zum 15. Juli für das vorangegangene Halbjahr im Lastschriftverfahren eingezogen. Die erste Beitragszahlung...

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