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BMF 18.11.2005 IV C 4 - S 2282 - 27/05, NWB 49/2005 S. 394

Einkommensteuer | Grenzbetragsberechnung beim Kindergeld

Mit Beschluss v. - 2 BvR 167/02 hat das BVerfG entschieden, dass die Einbeziehung von gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Kindes zur Sozialversicherung in die Bemessungsgrundlage für den Jahresgrenzbetrag gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zulasten der unterhaltsverpflichteten Eltern gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Hierzu führt das BMF in seinem Schreiben v. - IV C 4 - S 2282 - 27/05 NWB DAAAB-71073 für Fälle, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurde, Folgendes aus: Bei der Prüfung, ob der Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschritten ist, sind bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung von den Einkünften und Bezügen des Kindes abzuziehen. Das Gleiche gilt für die Ermittlung der anrechenbaren Einkünfte nach § 33a Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 2 EStG im Hinblick auf die...

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