BFuP Nr. 4 vom Seite 366

Die atypisch stille Gesellschaft in der VC-Finanzierung – ein Vergleich von Finanzierungsinstrumenten anhand von aus VC-Modellen entwickelten Kriterien (Zusammenfassung)

Dr. Petra M. Ritzer-Angerer

Im Gegensatz zu den US-amerikanischen VC-Finanzierungsverträgen, die fast ausschließlich Wandelpapiere (convertible preferred shares; convertible bonds) vorsehen, spielen solche in Deutschland nur eine vergleichsweise geringe Rolle. Statt dessen werden (atypisch) stille Beteiligungen eingesetzt. Der Beitrag versteht sich als Erklärungsansatz für diese Praxis. Es werden zunächst aus zwei VC-Modellen der Literatur Kriterien(bündel) entwickelt, die für den VC-Geber im Sinne seiner angenommen Interessen als maßgebend unterstellt werden. Anhand dieser Kriterien werden folgende Finanzierungsinstrumente geprüft: Genussrechte, Gewinn-/Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, Aktien(gattungen), GmbH-Anteile und (atypisch) stille Beteiligungen. Es wird gezeigt, dass die (atypisch) stille Beteiligung den anderen Rechtsformen überlegen sein kann.

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Fundstelle(n):
BFuP 4/2005 Seite 366
NWB PAAAB-70969