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FG München 10.08.2005 7 K 591/03, NWB direkt 48/2005 S. 9

Keine wirtschaftliche Zurechnung noch nicht entstandener Erbbauzinsansprüche

Die Erwägungen über eine Vorverlegung des wirtschaftlichen Erwerbs einer dinglichen Rechtsstellung vor dem formalen – und damit die Frage, ob ein Erbbauberechtigter schon vor der Eintragung seines Rechts im Grundbuch unter bestimmten Voraussetzungen als wirtschaftlicher Eigentümer der von ihm errichteten Baulichkeiten anzusehen ist – können nicht entsprechend angewandt werden auf die Frage, ob eine – vom Zivilrecht abweichende – wirtschaftliche Zurechnung i. S. § 39 AO noch nicht entstandener Erbbauzinsansprüche möglich ist und wer gegebenenfalls als Inhaber einer solchen (künftigen) Forderung anzusehen ist. Dies gilt selbst dann, wenn im Einzelfall ein Erbbauberechtigter vor der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch als wirtschaftlicher Inhaber dieses Rechts angesehen werden kann und muss. Ei...

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