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Einkommensteuer; | korrespondierende Bilanzierung (§ 15 EStG)
Für umstrittene Verpflichtungen einer KG aus umstrittenen Darlehensansprüchen einer Gesellschafterin können Rückstellungen gebildet werden; bei der Gesellschafterin ist nach dem Urt. des FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, v. - 6 K 192/91 korrespondierend zu bilanzieren (additive Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung).