Einheitsbewertung eines Grundstücks, bei dem nach Zuerwerb des Grund und Bodens Eigentum an Gebäude und Grund zusammengefallen
sind
Leitsatz
Erwirbt der Eigentümer eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden das Grundstück hinzu, so fällt die bisherige wirtschaftliche
Einheit „Gebäude auf fremdem Grund und Boden” mit dem Zusammenfallen des Eigentums weg mit der Folge, dass der Einheitswertbescheid
aufzuheben ist und hinsichtlich der um das Gebäude ergänzten wirtschaftlichen Einheit „Grundstück” Fortschreibungen von Art,
Zurechnung und ggfs. Wert durchzuführen sind. Das gilt auch dann, wenn die letzte das Gebäude betreffende Einheitswertfeststellung
vor der Aufteilung der wirtschaftlichen Einheiten erfolgt ist und deshalb Grundstück einschließlich Gebäude umfasste.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 15 Nr. 1 CAAAB-70071
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 24.11.2004 - 6 K 1698/98
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