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Mutterschutzgesetz; | Verfassungsmäßigkeit des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
Der Fünfte Senat des BAG bleibt bei seiner Auffassung, daß § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG mit dem Grundgesetz vereinbar ist ( im Anschluß an BAG AP Nr. 2, 3, 5-8, 9, 10 und 11 zu § 14 MuSchG 1968). Zwar habe sich das Verhältnis zwischen Mutterschaftsgeld einerseits und dem von den Arbeitgebern zu zahlenden Zuschuß zum Mutterschaftsgeld immer mehr zu Lasten der Arbeitgeber verschoben, ohne daß sich an der Gesetzeslage etwas geändert habe. Es sei aber nicht Sache des Gerichts, die vom Gesetzgeber geschaffene Regelung daraufhin zu überprüfen, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat.