Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Zinsbesteuerung verfassungsgemäß (§ 20 Abs. 4 EStG)
Die Neuregelung der Zinsbesteuerung durch das Zinsabschlaggesetz v. , wodurch der Sparerfreibetrag von bis dahin 600/ 1 200 DM auf 6 000/ 12 000 DM angehoben wurde und durch das zum Ausgleich für die eingeschränkte Überprüfbarkeit von Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 30a AO) eine Quellenbesteuerung dieser Einkünfte in Höhe von 30 bzw. 35 v. H. eingeführt wurde (§ 43 Abs. 1 Nr. 7 i. V. mit § 43a Abs. 1 Nr. 4 EStG), entspricht den Vorgaben des BStBl II 654). Die Zinsbesteuerung durch das Zinsabschlaggesetz ist deshalb, nach dem Urt. des FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, v. - 6 K 164/95, verfassungsgemäß.