Automation in der Steuerverwaltung; Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2006
Bezug: BStBl 2004 I S. 975
Mit Wirkung ab 2006 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert. Der Programmablaufplan berücksichtigt den für 2006 geltenden Tarif in der Fassung des § 52 Abs. 41 EStG. Des Weiteren berücksichtigte der Programmablaufplan die für das Jahr 2006 geltende Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung der Vorsorgepauschale.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht, ESt-Kartei NRW (§ 39b).
BMF v. - IV C 5 -
S 2361 - 74/05I A 5 - Vw
7430/04/0002
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2005 I Seite 962
TAAAB-69511