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Gesellschaftsrecht; | verspätete Konkursanmeldung durch Geschäftsführer
Der aus § 64 Abs. 2 GmbHG auf Ersatz in Anspruch genommene Geschäftsführer (Ersatz von Zahlungen bei verspäteter Konkursantragstellung) ist nicht berechtigt, die Erfüllung dieser Verpflichtung gegenüber der Masse mit der Begründung zu verweigern, der Konkursverwalter der Gesellschaft habe es unterlassen, innerhalb der Jahresfrist des § 41 KO aussichtsreiche Konkursanfechtungsrechte (§§ 29 ff. KO) gegen die Zahlungsempfänger geltend zu machen ().