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FG Baden-Württemberg 14.04.2005 13 V 1/05, NWB direkt 46/2005 S. 6

Maßnahmen gegen Mobilfunkwellen als außergewöhnliche Belastungen

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen nicht als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) abgezogen werden können, wenn die konkrete Gesundheitsgefährdung nicht durch ein vorab erstelltes technisches Gutachten sowie ein vorab eingeholtes amtsärztliches Attest nachgewiesen wird. Solange keine gegenteiligen wissenschaftlich gesicherten aktuellen Erkenntnisse vorliegen, ist mit der oberstgerichtlichen Rechtsprechung von BGH und BVerfG davon auszugehen, dass bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkwellen nicht unterstellt werden kann.

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