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FG München Beschluss v. - 4 V 2274/05 EFG 2006 S. 92 Nr. 2

Gesetze: BewG § 147, BewG § 146 Abs. 3, BewG § 146 Abs. 7

Steuerwert bebauter Grundstücke nach dem BewG bei Betriebsaufspaltung

Leitsatz

Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Grundbesitzwerte für Zwecke der Erbschaftsteuer gilt in Fällen einer Betriebsaufspaltung unter Personengesellschaften bei entgeltlicher Überlassung die vertraglich vereinbarte und nicht die übliche Miete als Bemessungsgrundlage.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 92 Nr. 2
KAAAB-68996

Preis:
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FG München, Beschluss v. 22.09.2005 - 4 V 2274/05

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