Verböserung bei zuvor erfolgter Teilabhilfe des Einspruchs bzgl. eben dieser Besteuerungsgrundlage
Leitsatz
Eine Verböserung ist im Rahmen einer Einspruchsentscheidung wegen Einkommensteuer auch bezüglich einer unselbständigen Besteuerungsgrundlage
möglich, hinsichtlich deren die Finanzbehörde dem Einspruchsbegehren zuvor durch Teilabhilfebescheid abgeholfen hatte.
Die Einkommensteuerfestsetzung für einen Steuerabschnitt ist unteilbar.
Eine Teilabhilfe im Einspruchsverfahren kann daher nicht zur Teilbestandskraft der Steuerfestsetzung führen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 868 Nr. 14 EFG 2005 S. 1831 Nr. 23 CAAAB-68990
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 16.08.2005 - 10 K 4173/02 E
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