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IWB 21/2005 S. 988

Mazedonien | Einkommensteuer

Die Einkommensteuer für natürliche Personen wurde mit Wirkung vom wie folgt festgelegt: bis zu einem jährlichen Einkommen von 360 000 Denar 15 %, von über 360 000 bis 720 000 Denar 54 000 Denar plus 18 % des 360 000 Denar übersteigenden steuerpflichtigen Einkommens sowie bei einem steuerpflichtigen Einkommen von über 720 000 Denar 118 800 Denar plus 24 % (Spitzensteuersatz) des Einkommens über 720 000 Denar (s. Amtsblatt der Republik Mazedonien, Nr. 96/2004).

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