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NWB Nr. 45 vom Seite 3801 Fach 19 Seite 3383

Das Recht des Eigentumsvorbehalts

Ein wichtiges Sicherungsmittel im geschäftlichen Verkehr

Rainer Harnacke

Der Käufer einer Ware ist nicht nur beim Verbrauchsgüterkauf, sondern auch im unternehmerischen Bereich häufig nicht in der Lage, den vollständigen Kaufpreis bei Erhalt der Ware zu bezahlen. Der Eigentumsvorbehalt bietet in dieser Situation ein praxistaugliches Sicherungsmittel. Er kann individualvertraglich, aber auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden. Neben dem einfachen Eigentumsvorbehalt haben sich zur Regelung der besonderen Bedürfnisse der Vertragspartner Sonderformen des Eigentumsvorbehalts entwickelt.

I. Bedeutung

Haben der Verkäufer und der Käufer keine Besonderheiten vereinbart, ist der eine Teil (Verkäufer) zur Übertragung des Kaufgegenstands und der andere (Käufer) zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet (vgl. § 433 BGB). Der Kaufvertrag als schuldrechtlicher Vertrag begründet als Verpflichtungsgeschäft den Leistungsverschaffungsanspruch. Erfüllungsgeschäfte sind die Übertragung des Eigentums am Kaufgegenstand und die Zahlung des Kaufpreises. Die Verpflichtung zur Lieferung und Übereignung der Ware besteht Zug-um-Zug gegen Zahlung des Kaufpreises. Kann der Käufer bei Abschluss des Kaufvertrags den Kaufpreis nicht oder nicht vollständig zahlen, ist der Verkäu...

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