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BFH 08.09.2005 IV R 40/04, NWB 45/2005 S. 364

Einkommensteuer | Gewinnrealisierung bei Veräußerung von zu erstellenden Eigentumswohnungen

Der Gewinn aus der Veräußerung von zu erstellenden Eigentumswohnungen ist nach dem NWB YAAAB-68614 dann realisiert, wenn mehr als die Hälfte der Erwerber das im Wesentlichen fertig gestellte Gemeinschaftseigentum ausdrücklich oder durch mindestens drei Monate lange rügelose Ingebrauchnahme konkludent abgenommen haben. Die Gewinnrealisierung betrifft nur die von diesen Erwerbern geschuldeten Entgelte. – Anmerkung: Der BFH war ersichtlich darum bemüht bei der gestreckten Herstellung von Eigentumswohnungen einen Gewinnrealisierungszeitpunkt zu finden, der jeglicher Einflussnahme der Beteiligten entzogen ist. Dazu hätte weder die förmliche Bauabnahme noch die Veräußerung der letzen Wohnung getaugt. Denn beide Zeitpunkte sind durch den Steuerpflichtigen zu manipulieren. D...

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