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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - IV 342/02

Gesetze: EGV Art. 234MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 4MinöStV § 17 Abs. 5 Nr. 2 EWGRL 81/92 Art. 8 Abs. 1 Buchst. c

Vorlage an den EuGH zu Hopperbaggereinsatz in Küstengewässern

Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Wie ist der Begriff Meeresgewässer der Gemeinschaft i.S.v. Art. 8 Abs. 1 lit. c Unterabs. 1 der Richtlinie 92/81 in Abgrenzung zu dem Begriff Binnenwasserstraße i.S.v. Art. 8 Abs. 1 lit. c Unterabs. 1 der Richtlinie 92/81 zu verstehen? 2. Ist der Betrieb eines Laderaumsaugschiffes (sog. Hopperbagger) auf einem Meeresgewässer der Gemeinschaft insgesamt als Schifffahrt i.S.v. Art. 8 Abs. 1 lit. c Unterabs. 1 der Richtlinie 92/81 anzusehen, oder muss zwischen den verschiedenen Tätigkeitsarten während eines Einsatzes differenziert werden?

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAB-68555

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 30.08.2005 - IV 342/02

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