Bilanzierung von Aufwendungen auf fremde Grundstücke
Leitsatz
1) Die Bilanzierung von Mietereinbauten richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des , BStBl.
II 175, 132.
2) Aufwendungen für Mietereinbauten sind Entgelt für die Herbeiführung eines Erfolges, ein RAP ist demnach nicht zu bilden.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 4/2006 S. 176 DB 2007 S. 17 Nr. 27 DStRE 2006 S. 579 Nr. 10 EFG 2005 S. 1918 Nr. 24 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2006 S. 195 WPg 2006 S. 738 Nr. 11 UAAAB-68530
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