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NWB direkt Nr. 44 vom Seite 1

Sofortrenten und die Steuer

Keine Steuerbefreiung für Zinsen aus Auszahlungsphase

Karin Campen

In einer aktuellen Entscheidung hat sich der BFH mit der Frage befasst, ob bei Sofortrenten gegen Einmalbeitrag eventuelle Zinsanteile, die in den laufenden Rentenzahlungen enthalten sind, nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG steuerfrei sein können. Er nutzt aber auch die Gelegenheit, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob bei der Versteuerung von Renteneinkünften nach § 22 EStG der Sparerfreibetrag zur Anwendung kommen kann, noch ungeklärt ist.

Der Sachverhalt

Der Kläger hatte 1991 eine Versicherung über eine Leibrente gegen Einmalzahlung abgeschlossen. Die unmittelbar nach der Einzahlung beginnenden monatlichen Rentenzahlungen bestanden aus einer garantierten Rente ergänzt um eine Zusatzrente. Die garantierte Rente war für die Dauer von mindestens 10 Jahren vereinbart, zahlbar an den Kläger oder im Falle seines Todes an seine Ehefrau. Anders als die Höhe der garantierten Rente ist die Höhe der Zusatzrente variabel. Maßstab für ihre Höhe sind die Überschüsse, die die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet.

Das Finanzamt hat die monatlichen Zahlungen in voller Höhe als Leibrente im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG eingestuft und mit dem Ertragsanteil – im S. 2vorliegenden Fall 32 v. H. – der Besteuerun...

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