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StuB Nr. 19 vom Seite 857

Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft

In Fortführung seiner geänderten Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Urteil vom  - V R 43/01, BStBl 2003 II S. 36 = StuB 2002 S. 826) hat der (StuB 2005 S. 511) entschieden, dass die Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers als selbständig zu beurteilen sein kann. Die Organstellung des Geschäftsführers stehe dem nicht entgegen.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Die Frage der Selbständigkeit natürlicher Personen ist für die USt, ESt und GewSt nach denselben Grundsätzen zu beurteilen. Für die Beurteilung, ob die Tätigkeit als geschäftsführendes Organ einer Kapitalgesellschaft nichtselbständig i. S. des § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausgeübt wird, ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen (Abschn. 17 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 1 Satz 5 UStR 2005). Dabei können die in H 67 LStH 2005 unter dem Stichwort „Allgemeines” genannten Kriterien sinngemäß herangezogen werden.

Die Grundsätze des stehen den Ausführungen in Abschn. 17 Abs. 2 Satz 4 UStR 2005 und im (BStBl 2004 I S. 240 = StuB 2004 S. 231) nicht entgegen. Vielmehr sind d...

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