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FG München Urteil v. - 15 K 3284/02

Gesetze: EStG § 33 Abs. 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 9 Abs. 1 S. 1, ZPO § 623

Zwangsläufigkeit von Ausgleichszahlungen an getrennt lebende Ehefrau wegen Nutzung ihres Miteigentumsanteils

Abziehbarkeit von Steuerberaterkosten

Ausgleichszahlungen an die getrennt lebende Ehefrau für die Nutzung des ihr gehörenden Miteigentumsanteils am Wohnhaus bis zur Rechtskraft der Scheidung sind keine Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

1. Ausgleichszahlungen an die getrennt lebende Ehefrau für die Nutzung des ihr gehörenden Miteigentumsanteils am Wohnhaus bis zur Rechtskraft der Scheidung sind keine Aufwendungen im Sinne außergewöhnlicher Belastungen.

2. Steuerberatungskosten sind, soweit sie sich auf die Ermittlung der (Überschuss-)Einkünfte beziehen, Werbungskosten und soweit sie das Ausfüllen der Steuererklärung oder Beratung in Tarif- und Veranlagungsfragen betreffen, Kosten der Lebensführung, die als Sonderausgaben abziehbar sind.

Fundstelle(n):
INF 2005 S. 844 Nr. 22
GAAAB-67421

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 31.05.2005 - 15 K 3284/02

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