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BBK Nr. 20 vom Seite 947 Fach 4 Seite 2072

Rabatte, Boni, Skonti und Nachlässe aufgrund von Mängelrügen

Gegenstand, Buchung und Rechnungsausweis

von Dipl.-Betriebswirt Jochen Langenbeck, Bochum

Bei der Buchung von Rabatten, Boni, Skonti und Gutschriften treten in der Praxis immer wieder Fragen auf zu den Auswirkungen auf die Finanzierung und auf die Umsatzsteuer, zur korrekten Buchung, zu den Folgen für die Ermittlung der Anschaffungskosten für Vorräte oder Gegenstände des Sachanlagevermögens und Sachanlagen und zum Rechnungsausweis. Für die Buchung von nachträglichen Preisnachlässen und Warenrücksendungen aufgrund von Mängelrügen gilt dies ebenfalls. Der vorliegende Beitrag stellt die verschiedenen Formen nachträglicher Preisermäßigungen mit ihren Gemeinsamkeiten und Unterschieden und ihre zutreffende Buchung dar und geht auch auf die umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine für den Vorsteuerabzug ordnungsgemäße Rechnung ein.

I. Pflichtangaben in der Rechnung

Zum hat der Gesetzgeber die formalen Vorschriften zur Rechnungsausstellung durch das StÄndG 2003 wesentlich verschärft (vgl. Seifert, BBK F. 2 S. 1259). Nach § 14 Abs. 4 UStG muss eine Rechnung nun die folgenden Angaben enthalten, damit der Leistungsempfänger die ihm S. 948berechnete USt als Vorsteuer abziehen kann (vgl. zu den Anforderungen auch ausführlich das

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Rabatte, Boni, Skonti und Nachlässe aufgrund von Mängelrügen

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