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Gewerbesteuer; | zum Deckungsstock einer Versicherung gehörender und im Rahmen einer Personengesellschaft verwalteter Grundbesitz (§ 9 Nr. 1GewStG)
Grundbesitz (Miteigentumsanteile), der zum Deckungsstock eines die Lebensversicherung betreibenden Unternehmens gehört, dient i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG dessen Gewerbebetrieb, wenn er im Rahmen einer gewerblich geprägten PersGes mit dem Grundbesitz (Miteigentumsanteilen) anderer Versicherungsunternehmen gemeinschaftlich verwaltet wird (). Die Entscheidung enthält umfangreiche Ausführungen mit Hinweisen auf die BFH-Rspr. zum ,,Dienen'' i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG sowie zu Sinn und Zweck der Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 5 GewStG, insbes. im Zusammenhang mit Versicherungsunternehmen.