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NWB direkt Nr. 42 vom Seite 4

Beendigung der Betriebsaufspaltung

Entnahmegewinn kann nicht mehr berücksichtigt werden

Julia Hermann

Der Bedenken zum Ausdruck gebracht, ob ein bestandskräftiger Bescheid nach § 174 Abs. 3 AO noch geändert werden kann, wenn der durch Beendigung der personellen Verflechtung bei einer Betriebsaufspaltung entstandene Entnahmegewinn aufgrund einer früheren Auffassung der Finanzverwaltung bei der Veranlagung nicht erfasst wurde.

Der Streitfall

Eine GbR vermietete ein Grundstück an eine GmbH. Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung waren über mehrere Jahre gegeben. Im Oktober 1995 gaben zwei Gesellschafter der GbR ihre mittelbare Beteiligung an der GmbH jedoch auf. Vier Jahre später entfiel auch die sachliche Verflechtung wegen Beendigung des Mietvertrags. Das Finanzamt erließ nach einer in den Jahren 2001 bis 2003 durchgeführten Betriebsprüfung nach Eintritt der Festsetzungsverjährung einen nach § 174 Abs. 3 AO geänderten Feststellungsbescheid für 1995, indem es einen Aufgabegewinn wegen Beendigung der Betriebsaufspaltung nachträglich berücksichtigte. Die GbR legte Einspruch ein, und beantragte Aussetzung der Vollziehung, die erst durch das FG Mecklenburg-Vorpommern gewährt wurde. Dagegen legte das Finanzamt Beschwerde ein. D...

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