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FG Köln Urteil v. - 9 K 1041/03 EFG 2005 S. 1788 Nr. 22

Gesetze: ErbStG § 13 Abs 1 Nr 1c, ErbStG § 16 Abs 1 Nr 5, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, LPartG § 10, ErbStG § 15 Abs 1

Erbschaftsteuer:

Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erbschaftsteuerlich nicht einem Ehegatten gleichzustellen

Leitsatz

1) Die Bedeutung der Worte "Ehe" und "Ehegatten" ist eindeutig und keiner Auslegung dahin gehend zugänglich, dass davon auch "Lebenspartner" umfasst würden. Wegen des eindeutigen gesetzgeberischen Willens, keine Gleichstellung in Steuergesetzen herbeizuführen, kommt eine Analogie nicht in Betracht.

2) Der Ausschluss der Lebenspartner von den steuerlichen Vergünstigungen für Ehegatten verstößt nicht gegen Art. 3 GG. Denn die Bevorzugung der Ehegatten ist wiederum durch Art. 6 Abs. 1 GG gerechtfertigt.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 36 Nr. 1
EFG 2005 S. 1788 Nr. 22
SJ 2005 S. 16 Nr. 22
GAAAB-66890

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FG Köln, Urteil v. 29.06.2005 - 9 K 1041/03

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