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BFH 15.06.2005 X R 64/01, NWB direkt 41/2005 S. 6

Sofort beginnende Leibrentenversicherung gegen Einmalzahlung

Zahlungen aufgrund einer sofort beginnenden Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag sind nicht – auch nicht teilweise – nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG steuerfrei. Die Rentenversicherung ist weder eine Versicherung „auf den Erlebensfall” noch „auf den Todesfall” noch eine „gemischte Versicherung” auf den Erlebens- oder Todesfall. Die sofort beginnende Rentenversicherung enthält demzufolge keinen Sparanteil, der Gegenstand einer – sodann gegebenenfalls nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG steuerbefreiten – Verzinsung sein könnte. Die in § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG genannten Zinsen sind nur solche aus einer mit der Laufzeit der Versicherung zumeist deckungsgleichen Ansparphase. Die Besteuerung des in der Auszahlungsphase entstehenden Zinsanteils von wiederkehrenden Versicherungsleistungen setzt voraus, dass dem Versicherungsfall eine Versicherungssumme in Höhe des Kapital...

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