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NWB 41/2005 S. 331

Pflegeversicherung | Zuschlag zum Krankenversicherungsbeitrag für Landwirte

Die Höhe des Zuschlags, der als Pflegeversicherungsbeitrag auf den Krankenversicherungsbeitrag zu erheben ist, den landwirtschaftliche Unternehmer nach den Vorschriften des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte aus Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft zu zahlen haben, beträgt für die Zeit vom bis monatlich 12,0 v. H. Er ist auch auf die Krankenversicherungsbeiträge zu erheben, die der landwirtschaftliche Unternehmer für versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige zu entrichten hat. Der erhöhte Zuschlag für Kinderlose zum Krankenversicherungsbeitrag beträgt in der gleichen Zeit 13,77 v. H. (Bekanntmachung v. , BAnz Nr. 111 v. S. 9174).

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