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NWB Nr. 41 vom Seite 3423

Neue Sachbezugswerte für 2006

Das Bundeskabinett hat am die Dritte Verordnung zur Änderung von gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung beschlossen. Sie enthält Änderungen der Sachbezugsverordnung, die die Höhe der Sachbezüge jährlich neu festlegt. Darüber hinaus erfolgen mit der Verordnung redaktionelle Anpassungen in der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung.

Die Sachbezugsverordnung bestimmt den Wert der Sachbezüge, die Beschäftigte als Teil ihres Arbeitsentgelts erhalten. Der Wert der Sachbezüge, wie Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung wird für das kommende Jahr entsprechend der für 2006 erwarteten Steigerung des Preisindexes für die privaten Konsumausgaben fortgeschrieben.

Der Wert für Verpflegung wird monatlich um 2,40 € auf 202,70 € angehoben. Für die Unterkunft in den alten Ländern erhöht sich der Wert um 2,30 € auf 196,50 € und in den neuen Ländern um 4 € auf 182 €.

Damit beträgt der Gesamtsachbezugswert für das Jahr 2006 in den alten Bundesländern 399,20 € und in den neuen Bundesländern 384,70 €. Abweichend von der sonstigen Regelung zählt hinsichtlich der Unterkunft Berlin (Ost) auch im Bereich von Kranken- und Pflegeversicherung zu den neuen Bundesländern.

Die Verordnung bedarf noch der Zu...

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